Checkliste Umzug: alle Aufgaben mit Datum
Zwei gesetzliche Fristen betreffen fast jeden Umzug aus einer Mietwohnung: die Kündigung der alten Wohnung, in der Regel drei Monate vorher, und die Anmeldung in der neuen Wohnung bis zwei Wochen nach dem Einzug. Für die Anmeldung brauchst du außerdem die Bestätigung deines Vermieters. Der Rest ist Organisation. Gib deinen Umzugstag ein, dann bekommt jede Aufgabe ein eigenes Datum, und du hakst ab, was erledigt ist.
Checkliste Umzug
Gib das Datum ein, dann bekommt jede Aufgabe einen Termin. Bis dahin siehst du die Zeitpunkte relativ.
3 Monate vorher
- FristAls Mieter kündigst du spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats, wenn im Vertrag nichts anderes wirksam vereinbart ist.Quelle: BGB § 573c Abs. 1, geprüft am 07.11.2026
2 Monate vorher
8 Wochen vorher
6 Wochen vorher
4 Wochen vorher
- Der nötige Vorlauf ist je Stadt verschieden, frag früh bei deiner Straßenverkehrsbehörde nach.
3 Wochen vorher
2 Wochen vorher
1 Woche vorher
Umzugstag
- FristDer Vermieter bestätigt den Einzug schriftlich oder elektronisch innerhalb der Zweiwochenfrist für die Anmeldung. Hol die Bestätigung am besten gleich beim Einzug.Quelle: Bundesmeldegesetz § 19, geprüft am 07.11.2026
nach dem Umzug
direkt nach dem Umzug
- FristAls Halter teilst du die neue Anschrift der Zulassungsbehörde unverzüglich mit. In manchen Orten geht das auch über die Meldebehörde.Quelle: Fahrzeug-Zulassungsverordnung § 15 Abs. 1 und 2, geprüft am 07.11.2026
bis 2 Wochen danach
- FristDie Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen.Quelle: Bundesmeldegesetz § 17, geprüft am 07.11.2026
nach dem Umzug
Die Daten sind unser Vorschlag: Termin minus Vorlauf. Bei Fristen gilt, was im Hinweis und in der Quelle steht.
Fristen per Mail
Gib oben das Datum ein, dann schicken wir dir die Fristen per Mail, jeweils kurz bevor sie fällig werden.
Was wann dran ist
Die Liste ist rückwärts vom Umzugstag gebaut. Vier Zeilen hängen an gesetzlichen Fristen, der Rest sind unsere Empfehlungen für die Reihenfolge.
| Wann | Aufgabe | Art |
|---|---|---|
| 3 Monate vorher | Alte Wohnung kündigen | Frist (BGB § 573c) |
| 2 Monate vorher | Urlaub für den Umzug beantragen | Empfehlung |
| 8 Wochen vorher | Helfer fragen oder Angebote von Umzugsfirmen einholen | Empfehlung |
| 6 Wochen vorher | Ausmisten: verkaufen, verschenken, entsorgen | Empfehlung |
| 6 Wochen vorher | Strom- und Gasanbieter über den Umzug informieren | Empfehlung |
| 4 Wochen vorher | Halteverbotszone bei der Stadt beantragen | Empfehlung |
| 3 Wochen vorher | Umzugskartons und Packmaterial besorgen | Empfehlung |
| 2 Wochen vorher | Nachsendeauftrag stellen | Empfehlung |
| 1 Woche vorher | Neue Adresse bei Bank, Versicherungen und Arbeitgeber angeben | Empfehlung |
| Umzugstag | Zählerstände in alter und neuer Wohnung fotografieren | Empfehlung |
| Umzugstag | Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter holen | Frist (BMG § 19, Vermieter bestätigt bis 2 Wochen nach Einzug) |
| nach dem Umzug | Alte Wohnung mit Protokoll übergeben | Empfehlung |
| direkt nach dem Umzug | Neue Anschrift bei der Zulassungsstelle angeben | Frist (FZV § 15, unverzüglich) |
| bis 2 Wochen danach | Beim Bürgeramt anmelden | Frist (BMG § 17) |
| nach dem Umzug | Neue Adresse beim Beitragsservice angeben | Empfehlung |
Zeitstrahl
Zeitpunkte relativ- 3 Monate vorher
- Alte Wohnung kündigen Frist
- 2 Monate vorher
- Urlaub für den Umzug beantragen
- 8 Wochen vorher
- Helfer fragen oder Angebote von Umzugsfirmen einholen
- 6 Wochen vorher
- Ausmisten: verkaufen, verschenken, entsorgen
- Strom- und Gasanbieter über den Umzug informieren
- 4 Wochen vorher
- Halteverbotszone bei der Stadt beantragen
- 3 Wochen vorher
- Umzugskartons und Packmaterial besorgen
- 2 Wochen vorher
- Nachsendeauftrag stellen
- 1 Woche vorher
- Neue Adresse bei Bank, Versicherungen und Arbeitgeber angeben
- Umzugstag
- Zählerstände in alter und neuer Wohnung fotografieren
- Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter holen Frist
- nach dem Umzug
- Alte Wohnung mit Protokoll übergeben
- Neue Anschrift bei der Zulassungsstelle angeben Frist
- bis 2 Wochen danach
- Beim Bürgeramt anmelden Frist
- Neue Adresse beim Beitragsservice angeben
Kündigen: drei Monate, aber nach Kalender gerechnet
Als Mieter kündigst du spätestens am dritten Werktag des Monats, der zwei Monate vor dem gewünschten Vertragsende liegt. So steht es sinngemäß in § 573c Abs. 1 BGB, solange im Mietvertrag nichts anderes wirksam vereinbart ist. Ein Beispiel: Kommt deine Kündigung am 2. Dezember beim Vermieter an, endet der Mietvertrag mit Ablauf des Februars. Kommt sie erst am 10. Dezember an, verschiebt sich das Ende auf den 31. März.
Dein Umzugstag und das Ende des alten Vertrags sind deshalb oft nicht derselbe Tag. Rechne vom Vertragsende aus, nicht vom Umzugstag, und plan ein, dass du ein paar Wochen doppelt Miete zahlst, wenn der neue Vertrag früher beginnt.
Ummelden: zwei Wochen nach dem Einzug
Nach § 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz meldest du dich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde an, also meist beim Bürgeramt deiner neuen Stadt. Schau dir die Terminvergabe dort schon vor dem Umzug an, sobald das Einzugsdatum feststeht. Zwei Wochen sind schnell vorbei, wenn gleichzeitig Kartons ausgepackt werden.
Zur Anmeldung gehört die Wohnungsgeberbestätigung. Nach § 19 BMG muss dein Vermieter (oder wer dir die Wohnung überlässt) deinen Einzug innerhalb derselben zwei Wochen bestätigen, schriftlich an dich oder elektronisch an die Meldebehörde. Frag am besten am Umzugstag danach, dann fehlt sie beim Termin im Bürgeramt nicht.
Bank, Versicherungen und Arbeitgeber gibst du die neue Adresse selbst. Sie stehen eine Woche vor dem Umzug auf der Liste, der Nachsendeauftrag zwei Wochen vorher, damit in der Übergangszeit keine Post verloren geht.
Auto, Strom, Beitragsservice und Halteverbot
Hast du ein Auto, teilst du der Zulassungsbehörde die neue Anschrift als Halter unverzüglich mit (§ 15 Abs. 1 FZV). Mitnehmen musst du dafür die Zulassungsbescheinigung Teil I. In manchen Orten geht die Mitteilung auch gleich über die Meldebehörde (§ 15 Abs. 2 FZV), frag beim Termin im Bürgeramt danach.
Strom, Gas und Beitragsservice stehen als Empfehlungen in der Liste. Ob dafür eine Frist gilt, haben wir nicht an einer amtlichen Quelle geprüft. Schau in deinen Energievertrag.
Auch der Vorlauf für die Halteverbotszone ist je Stadt verschieden. Vier Wochen sind unser Vorschlag, frag früh bei deiner Straßenverkehrsbehörde nach.
Übergabe und Endreinigung
Die alte Wohnung übergibst du am besten mit einem Protokoll, in dem ihr Zählerstände, Schlüssel und Mängel gemeinsam festhaltet. Fotos der Zähler vom Umzugstag helfen dabei. Für die Endreinigung lohnt sich ein eigener Plan: Der Putzplan-Generator listet die Aufgaben je Raum. Seine Richtzeiten gelten für die laufende Reinigung, für eine gründliche Endreinigung plan mehr Zeit ein.
Umzug zu zweit oder mit Helfern
Wenn mehrere Leute mitplanen, teilt ihr die Aufgaben am besten in einer gemeinsamen Liste, damit niemand doppelt beim Vermieter anruft. Die Checkliste hier lässt sich auch per Link teilen: Der Inhalt steckt im Link selbst, deine Daten liegen nur in deinem Browser. Wenn ihr den Umzug mit einer Hochzeit verbindet, hilft die Checkliste zur Hochzeitsplanung, und die erste Reise aus der neuen Wohnung plant die Checkliste vor dem Urlaub. Alle Listen stehen in der Übersicht der Checklisten für Anlässe.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich mich nach dem Umzug ummelden? Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug musst du dich bei der Meldebehörde deiner neuen Wohnung anmelden. So steht es in § 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (Stand 07.11.2026).
Wann muss ich meine Mietwohnung kündigen? Als Mieter kündigst du spätestens am dritten Werktag des Monats, der zwei Monate vor dem gewünschten Vertragsende liegt. Für ein Vertragsende mit Ablauf des Februars muss die Kündigung also bis zum dritten Werktag im Dezember beim Vermieter sein. Das gilt nach § 573c Abs. 1 BGB, wenn im Mietvertrag nichts anderes wirksam vereinbart ist (Stand 07.11.2026).
Wie früh sollte ich mit der Umzugsplanung anfangen? Rund drei Monate vorher, weil die Kündigungsfrist der alten Wohnung in der Regel drei Monate läuft. Alles andere in dieser Checkliste ist zwei Monate vorher oder später dran.
Quellen
- Bürgerliches Gesetzbuch § 573c Abs. 1 (Kündigungsfristen), Stand 2026-11-07
- Bundesmeldegesetz § 17 (Anmeldung, Abmeldung), Stand 2026-11-07
- Bundesmeldegesetz § 19 (Mitwirkung des Wohnungsgebers), Stand 2026-11-07
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung § 15 Abs. 1 und 2 (Mitteilungspflichten bei Änderungen), Stand 2026-11-07